Datenschutzerklärung nach Artikel 13 DSGVO
zum Meldevorgang, Abrechnung von Gästetaxe und Ausgabe Gästekarte Sächsische Schweiz / Gästekarte Sächsische Schweiz mobil
Stand: 04/2025
Sehr geehrte Gäste,
im Rahmen der Abrechnung der Gästetaxe, der Meldung nach §§ 29 und 30 Bundesmeldegesetz und der Ausgabe der Gästekarte Sächsische Schweiz / Gästekarte Sächsische Schweiz mobil verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Gemäß Art. 13 DSGVO informieren wir Sie hiermit über die wichtigsten Aspekte dieser Datenverarbeitung.
1. Verantwortlicher
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist:
Caroline Lampe-Skriba, 01829 Stadt Wehlen, Lohmener Straße 2, info@bb-wehlen.de, 00491701105055
2. Verarbeitungszwecke, Kategorien der Daten und Rechtsgrundlagen
Ihre personenbezogenen Daten werden zu folgenden Zwecken verarbeitet:
- Abwicklung der Gästetaxe-Abrechnung (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO – rechtliche Verpflichtung gemäß § 34 SächsKAG)
- Aufnahme und Übermittlung personenbezogener Daten für die Meldung nach § 30 Abs. 1) Bundesmeldegesetz (BMG) für Gäste mit ausländischer Staatsbürgerschaft
- Ausgabe der Gästekarte Sächsische Schweiz bzw. Gästekarte Sächsische Schweiz mobil
- Anonymisierte Erhebung zu statistischen Zwecken (Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO – Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben)
Folgende personenbezogenen Daten werden für die Gästetaxe-Abrechnung / Ausgabe der Gästekarten verarbeitet:
- Datum der Ankunft und der voraussichtlichen Abreise,
- Familiennamen sowie Vornamen,
- ggf. weitere Daten zur Erhebung der Gästetaxe (z.B. Alter der mitreisenden Kinder, Anlass der Reise, etc.)
- E-Mail-Adresse (nur im Fall des digitalen Versandes der Gästekarten)
Folgende personenbezogenen Daten werden zusätzlich zu den oben genannten von Gästen mit ausländischer Staatsbürgerschaft für den Meldevorgang verarbeitet:
- Geburtsdatum,
- Staatsangehörigkeiten,
- Anschrift,
- Zahl der Mitreisenden sowie deren Staatsangehörigkeit,
- Seriennummer des anerkannten und gültigen Passes oder Passersatzpapiers
Bei Reisegesellschaften von mehr als 10 Personen bedarf es nur der personenbezogenen Daten des Reiseleiters. Er hat die Anzahl der Mitreisenden und deren Staatsangehörigkeit anzugeben.
Im Zuge der Gastanmeldung/Meldevorgangs, unabhängig davon, ob dieser manuell oder elektronisch durchgeführt wird, erfolgt die Datenverarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c) DSGVO in Verbindung mit § 30 Abs. 1, Abs. 4, § 29 Abs. 2 bis 4 BMG. Die Datenverarbeitung dient dem Zweck, diesen gesetzlichen Verpflichtungen zur Anfertigung, Aufbewahrung und Weitergabe von amtlichen Vordrucken und Verarbeitung der Gastanmeldung/Meldedaten durch den Gastgeber nachzukommen. Hierzu gelten zwei Verfahrensweisen, wobei es dem Gastgeber obliegt, welche Verfahrensweise genutzt wird:
- Gastanmeldung/Meldevorgang und Gästetaxabrechnung erfolgt per manuellem Meldeverfahren (Papiermeldeschein): Hierzu geben Sie die benötigten personenbezogenen Daten beim Gastgeber an. Dieser trägt die Daten in den vorgesehenen amtlichen Vordruck ein. Alle abgefragten Personendaten müssen wahrheitsgemäß und vollständig angeben werden. Der Gastgeber übergibt den amtlichen Vordruck zur Verarbeitung und Abrechnung der Gästetaxe an seine kommunale Verwaltung. Die Gästekarte wird Ihnen mit allen nötigen Angaben übergeben. Werden Gäste mit ausländischer Staatsbürgerschaft beherbergt, ist zusätzlich ein Meldeschein vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen sowie händisch zu unterschreiben.
- Gastanmeldung/Meldevorgang und Gästetaxabrechnung erfolgt per elektronischem Meldeverfahren: Hierzu geben Sie die benötigten personenbezogenen Daten beim Gastgeber an. Dieser trägt die Daten in das datenschutzkonforme Melde- und Abrechnungssystem der Firma AVS GmbH ein und speichert diese. Die gespeicherten Daten werden zum Zwecke der Gästetaxabrechnung an die kommunale Verwaltung übertragen und von dieser entsprechend verarbeitet. Die angegeben Daten werden auf eine vorgefertigte Druckvorlage aufgebracht, welche die Gästekarte für Sie beinhaltet. Im Falle der digitalen Bereitstellung der Gästekarte, erhalten Sie diese per E-Mail. Werden Gäste mit ausländischer Staatsbürgerschaft beherbergt, haben diese ihre angegeben Daten mit einer handschriftlichen Unterschrift zu bestätigt.
Gesetzliche Pflicht zur Bereitstellung, Mitwirkung und Folgen der Nichtbereitstellung
- Die Pflicht zur Datenverarbeitung zum Zeitpunkt der Erhebung ist gesetzlich vorgeschrieben und folgt aus §§ 29, 30 BMG. Gastgeber sind nach § 30 Abs. 1 BMG verpflichtet, die amtlichen Vordrucke bereitzuhalten und haben darauf hinzuwirken, dass Sie als beherbergte Person Ihren Verpflichtungen aus § 29 Abs. 2-4 BMG nachkommen, sofern keine Ausnahme nach § 29 Abs. 5 BMG einschlägig ist.
- Als Gäste mit ausländischer Staatsbürgerschaft sind SIE nach § 29 Abs. 2 S. 1 BMG dazu verpflichtet, den vorgelegten Meldeschein am Tag der Ankunft zu unterschreiben, der die entsprechenden Daten aus § 30 Abs. 2 BMG enthält. Sie sind zur Bereitstellung Ihrer Daten gesetzlich verpflichtet. Weiterhin sind Sie gemäß § 29 Abs. 3 BMG überdies verpflichtet, sich bei der Ankunft gegenüber dem Gastgeber durch Vorlage eines gültigen Passes oder Passersatzpapiers auszuweisen. Gastgeber unterliegen außerdem der gesetzlichen Pflicht, die Meldescheine bei Gästen mit ausländischer Staatsbürgerschaft vom Tag der Anreise der Gäste ein Jahr aufzubewahren bzw. digital zu speichern und innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist zu vernichten/ zu löschen.
- Die ausgefüllten Meldescheine sind den Gemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben gem. § 30 Abs. 4 S. 3 BMG i.V.m. § 1 Abs. 1 und 3 SächsAGBMG auf Verlangen vorzulegen.
- Gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 8-11, Abs. 3 BMG handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit sowohl des Gastgebers als auch des Gastes, wenn den jeweiligen gesetzlichen Pflichten nicht nachgekommen wird, welche mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Weitergabe an Gemeinden zur Erhebung der Gästetaxe
Gemäß § 34 SächsKAG können Gemeinden zur Deckung ihrer Kosten eine Gästetaxe erheben. Sofern die Gemeinden eine Gästetaxsatzung erlassen haben, werden Ihre personenbezogenen Daten, zudem zu Zwecken der Erhebung der Gästetaxe auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c) DSGVO in Verbindung mit § 34 SächsKAG, ggf. in Verbindung mit § 10 S. 1 SächsAGBMG und der entsprechenden Gästetaxsatzung der Gemeinde Stadt Wehlen verarbeitet.
1. Empfänger der Daten
Die im Meldeprozess erhobenen Daten werden an folgende Empfänger weitergeleitet:
- Kommunale Verwaltung Stadt Wehlen (Zweck: Gästetaxabrechnung)
- AVS GmbH (Josephsplatz 8, 95444 Bayreuth, service@avs.de), Betreiber des digitalen Erfassungssystems.
Eine Übermittlung an Empfänger außerhalb der EU erfolgt nicht.
2. Dauer der Speicherung
Die Speicherdauer der personenbezogenen Daten bestimmt sich nach der Art der Datenerfassung.
- Die erfassten Daten mittel manuellen Meldeverfahren (Papiermeldeschein) von Gästen mit ausländischer Staatsbürgerschaft werden vom Gastgeber nach Ablauf von einem Jahr und drei Monaten vernichtet.
- Die durch die kommunale Verwaltung bzw. den Gastgeber ins elektronische Meldedatenerfassungs- und Abrechnungssystem der AVS GmbH übertragenen personenbezogenen Daten werden nach 400 Tagen gelöscht.
Nicht gelöscht werden anonyme Daten, d.h. sozial-demographische Daten ohne Personenbezug (beispielsweise, ob ein Kind oder Erwachsener beherbergt wurde oder die jeweilige Postleitzahl).
- Ihre Rechte als betroffene Person
Sie haben das Recht auf:
- Auskunft über Ihre Daten (Art. 15 DSGVO)
- Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO)
- Löschung Ihrer Daten (Art. 17 DSGVO), sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen
- Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
- Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO)
- Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
Zudem können Sie sich bei der Sächsischen Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren (Art. 77 DSGVO).
Nach Art. 17 Abs. 3 lit. b) DSGVO besteht kein Löschungsrecht, weil die Verarbeitungen zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen aus dem kommunalen Abgabenrecht erfolgen. Außerdem besteht gemäß Art. 17 Abs. 3 lit. d) DSGVO kein Recht, die Löschung zu verlangen, sofern die Daten zu statistischen Zwecken dienen.