Allgemeine Geschäftsbedigungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bed and Breakfast Wehlen
Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Pensionszimmern und Ferienwohnungen zur kurzfristigen Beherbergung.
Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch den Beherbergungsbetrieb zustande. Dem Beherbergungsbetrieb steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen.
Leistungen, Preise, Zahlung
Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten.
Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Betriebes zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Beherbergungsbetriebs gegenüber Dritten. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar
Die Reinigung der Zimmer erfolgt gemäß öffentlich gemachter Gästeinformation. Für entstandene Schäden oder Fehlbestände beim Inventar und Mobiliar in den Zimmern, im Zeitraum der Nutzung, wird der Gast ohne Verschuldensnachweis haftbar gemacht. Entstehen dem Gast Schäden, so hat er den Gastgeber sofort hierüber zu informieren - anderenfalls erlöschen eventuelle Haftungsansprüche.
Anzahlung
Wird eine Anzahlung erbeten, hat diese innerhalb der angegebenen Frist zu zahlen. Die Form der Zahlung ist Bestandteil des abgeschlossenen kurzfristigen Verpachtungsvertrages. Die Anzahlung wird auf den Endpreis angerechnet.
Rücktritt, Abbestellung und Stornierung
Der Gast kann jederzeit vor seiner Anreise von der Buchung zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Gastgeber.
Die Stornierungsfristen ergeben sich aus dem geschlossenen Vertrag. Sie sind individuell auf die Reisesaison abgestimmt. Es gilt auf jeden Fall, dass bei einer Stornierung nach 14 Uhr am Tag vor der Anreise eine Stornierungsgebühr in Höhe von 90 % des Übernachtungspreises zu erstatten sind. Bei vorzeitiger Abreise des Gastes wird, unabhängig vom Grund der Abreise, der im Vertrag vereinbarte Gesamtbetrag sofort fällig. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen. Es steht dem Gast frei, dem Beherbergungsbetrieb nachzuweisen, dass selbigen durch die Stornierung kein Verlust entstanden ist.
Wird eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung (s.o.) nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist der Beherbergungsbetrieb zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls
höhere Gewalt oder andere vom Beherbergungsbetrieb nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden; oder eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung vorliegt;
der Beherbergungsbetrieb begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Betriebs in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
Der Beherbergungsbetrieb hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz
Zimmerübergabe und – rückgabe
Soweit keine anders lautende Vereinbarung besteht, stehen dem Kunden gebuchte Zimmer ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung des gebuchten Zimmers. Die Anreisezeit ist in jedem Fall individuell ab zu stimmen.
Die Zimmer sind am vereinbarten Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr zu räumen und ordnungsgemäß dem Beherbergungsbetrieb zurückzugeben. Danach kann der Beherbergungsbetrieb über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 14 Uhr 50% des Zimmerpreises, ab 15:30 Uhr den Gesamtpreis in Rechnung stellen. Dem Gast steht es frei, nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
Parkplatz
Soweit dem Gast ein Stellplatz/Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Beherbergungsbetriebs. Hochwasserwarnungen sind den öffentlichen Medien zu entnehmen. Eine Pflicht zur Warnung vor Hochwasser durch den Beherbergungsbetrieb oder seinen gesetzlichen Vertreter besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück/öffentlicher Parkplatz abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet der Betrieb nicht, soweit der Betrieb, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. In diesem Falle muss der Schaden spätestens beim Verlassen des Grundstücks geltend gemacht werden.
Sonstiges
Fundsachen werden nur auf Anfrage und Kostenübernahme nachgesandt. Hochwertige Fundsachen (Wert über 100 € ) werden im Betrieb 1 Monat aufbewahrt. Nach dieser Frist werden die Gegenstände, die einen ersichtlichen Wert über 100 € haben, dem lokalen Fundbüro übergeben, andere entsorgt. Gerichtsstand ist Dresden. Die Einschätzung des Wertes obliegt dem Inhaber der Pension.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Beherbergungsaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand 2023